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Text gilt ab: 18.02.1999

1. Sonderpädagogischer Förderbedarf

Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Schülern anzunehmen, die langandauernd und wiederkehrend erkrankt sind, mit der Erkrankung leben lernen müssen und im Unterricht ohne sonderpädagogische Hilfen nicht hinreichend gefördert werden können. Kranke Schüler bedürfen dabei über allgemeine pädagogische Maßnahmen hinaus sonderpädagogischer Unterstützung. Ärztliche Behandlungsmaßnahmen sind in einem Förderplan zu berücksichtigen, der auf diagnostischen Aussagen beruht.
Sonderpädagogischer Förderbedarf hat Konsequenzen für die Erziehung und für die didaktisch-methodischen Entscheidungen sowie die Gestaltung der Lernsituation im Unterricht. Sonderpädagogischer Förderbedarf lässt sich nicht allein von schulfachbezogenen Anforderungen her bestimmen; seine Klärung und Beschreibung müssen Art und Grad der Krankheit des Schülers und die persönlichen Fähigkeiten, Interessen, Zukunftserwartungen gleichermaßen beachten. Sonderpädagogischer Förderbedarf berücksichtigt die Bedeutung einer Erkrankung für den Bildungs- und Lebensweg der Betroffenen, die Folgen für die Aneignungsweisen, die Auswirkungen auf das psychische Gleichgewicht vor dem Hintergrund schulischer Anforderungen. Über leistbare Anforderungen, Erfolgserlebnisse und persönliche Zuwendungen sollen Selbstvertrauen, Lern- und Lebensfreude gestützt werden. Anknüpfungspunkte für die sonderpädagogische Förderung sind die vorhandenen und bereits entwickelten individuellen Fähigkeiten.