Inhalt

Text gilt ab: 10.11.2022

5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 10. November 2022 in Kraft. 2Mit Ablauf des 9. November 2022 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen vom 2. Juli 2010 (KWMBl. S. 202) außer Kraft.