2. Schulstufenspezifische Schwerpunkte, Methoden und Umfang
Verkehrserziehung als schulische Aufgabe erfordert, in allen Schulstufen und -arten Themen aus dem Gegenstandsbereich Verkehr in die Lehrpläne aufzunehmen; dafür kommen zahlreiche Unterrichtsfächer in Betracht. Über den Fachunterricht hinaus sollen weitere Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation (z.B. Projekte) praktiziert werden, um fächerübergreifende Lerninhalte der Verkehrserziehung zu vermitteln. Im Primarbereich ist Verkehrserziehung weitgehend durch personale Beziehungen und die unmittelbare Verkehrsumgebung der Schülerinnen und Schüler bestimmt. Der inhaltliche Rahmen wird durch die Anforderungen umrissen, die an Schülerinnen und Schüler als Fußgänger und Radfahrer, bei der Benutzung des Schulbusses und der öffentlichen Verkehrsmittel sowie als Mitfahrer im privaten Personenkraftwagen gestellt werden. Die Grundlage der Verkehrserziehung im Primarbereich ist eine umfassende psychomotorische Erziehung, die das Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Anpassungs- und Reaktionsvermögen fördert. Am Schulanfang steht ein Schulwegtraining, bei dem die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit Lehrern und Eltern ein sicheres Verhalten auf dem Schulweg üben. Ein Schwerpunkt der Verkehrserziehung im Primarbereich ist die Radfahrausbildung. Neben dem Unterricht in der Klasse – besonders im Sachunterricht und im Sport – sind u. a. folgende Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation möglich: Übungen zur Wahrnehmung und Motorik, Verkehrsbeobachtung, Besichtigung und Erkundung, Besuch von/bei Fachleuten, Fahrrad-Parcours, Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Lernorte sind folglich Klassenraum, Sportstätten, Schulhof, Jugendverkehrsschule und besonders auch die realen Verkehrssituationen im Umfeld von Schule und Wohnung. Die Verkehrserziehung im Primarbereich benötigt die Zusammenarbeit mit Eltern und Polizei. In den Jahrgangsstufen 1 und 4 sollen etwa je 20 Stunden im Jahr, in den Jahrgangsstufen 2 und 3 etwa je 10 Stunden im Jahr vorgesehen werden. Im Sekundarbereich I wendet sich Verkehrserziehung an Schülerinnen und Schüler in einer Altersstufe, in der die Lebensgestaltung in erheblichem Umfang von der Teilnahme am Straßenverkehr geprägt ist. Sie nehmen häufig über weitere Entfernungen am Verkehr teil; die Wahl der Verkehrsmittel wird zunehmend differenzierter. Eine entwicklungsbedingte Neigung zu Regelverletzungen und riskanten Verhaltensweisen zeigt sich auch im Straßenverkehr. Bei Kindern und Jugendlichen wächst zugleich auch das Interesse an sozialen, ökologischen, ökonomischen und technischen Problemen. Der inhaltliche Rahmen wird durch Themen umrissen, die auf ein sicheres und verantwortungsbewusstes Rad- und Mofa fahren in unterschiedlichen Verkehrssituationen, auf eine möglichst rational geleitete Auswahl der Verkehrsmittel und –wege, auf die für die Teilnahme am Verkehr notwendigen rechtlichen, medizinischen, psychologischen und technischen Kenntnisse und auf Einsichten in grundlegende verkehrspolitische Fragestellungen zielen. Die Schule, deren Unterricht in dieser Altersstufe überwiegend fachlich strukturiert ist, muss in der Verkehrserziehung auch fachübergreifende Aufgabenstellungen anbieten. Neben dem Fachunterricht kommen deshalb u. a. folgende Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation in Betracht: fächerübergreifendes Projekt, Projekttag und –woche, Jahresarbeit, Planung und Durchführung einer Fahrt, Lehrgang, Erkundung, Expertenbefragung, Wettbewerb, Schülerlotsendienst, Partnerschaft z.B. mit Seniorenheim/Behinderteneinrichtung. Lernorte sind neben dem Klassen- und Fachraum z.B. auch der öffentliche Verkehrsraum, Verkehrsgericht, Polizeirevier, Verkehrsbetrieb oder Gemeinderat. In den Jahrgangsstufen 5 und 9 sollen etwa 20 Stunden im Jahr, in den Jahrgangsstufen 6, 7, 8 und 10 etwa je 10 Stunden im Jahr vorgesehen werden. Im Sekundarbereich II richtet sich Verkehrserziehung an Jugendliche und junge Erwachsene, von denen viele neben dem Fahrrad auch ein motorisiertes Fahrzeug benutzen. Fahrten mehrerer Personen in einem Personenwagen und Gruppenfahrten mit mehreren Fahrzeugen gehören verbreitet zum Gemeinschaftsleben dieser Altersstufe, die generell die Verkehrsteilnahme als Teil einer individuellen freien Lebensgestaltung sieht. Der inhaltliche Rahmen wird durch Themen bestimmt, die über ein vertieftes Verständnis für verkehrswissenschaftliche Fragestellung den Jugendlichen und den jungen Erwachsenen helfen, eigenverantwortlich, umweltbewusst und sicherheitsbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen. Dazu eignen sich u. a. folgende Fragestellungen: physikalisch-technische (Brems- und Anhaltewege, Fliehkräfte, Aquaplaning), verkehrsmedizinische (Alkohol, Drogen), psychologische (Aggressionen, Imponiergehabe), ökologische (Schadstoffe, Tempolimit), ökonomische (Güterverkehr, Transportmittel), rechtliche (Haftung, Versicherung) und philosophische (Verantwortung, Leben) Themen. In allen beruflichen Schulen sind Verkehrserziehung und Unfallverhütung Bestandteil der allgemeinen Erziehung zur Arbeitssicherheit. Neben dem Fachunterricht bieten sich u. a. folgende Formen der Lern- und Unterrichtsorganisationen an: Projekt, Studienfahrt, Wettbewerb. Lernorte sind neben dem Klassen- und Fachraum z.B. auch Beratungsstellen, wissenschaftliche Labore, Werkstätten, Gerichte, Polizeidienststellen, Rehakliniken und Verkehrsübungsplätze.