Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024

5.   Anmeldung

1Die Termine werden jeweils für ein Schulhalbjahr auf der Homepage der Landeszentrale unter https://www.blz.bayern.de/lernort-staatsregierung.html veröffentlicht. 2Auf einer dort verlinkten Online-Plattform können die Lehrkräfte einen Termin auswählen und sich dafür mit einem Online-Formular bewerben. 3Die endgültige Zusage und organisatorische Hinweise erhalten die Lehrkräfte im Anschluss per E-Mail.
4Fragen können an LernortStaatsregierung@blz.bayern.de gerichtet werden.
5Jede Schule kann grundsätzlich pro Schuljahr nur eine Gruppe mit maximal 33 Schülern melden. 6Erwünscht sind auch klassenübergreifende Gruppen von interessierten Schülerinnen und Schülern aus einer Jahrgangsstufe, oder z. B. Wahlkurse Politik und Zeitgeschichte o. ä., falls dies schulintern genehmigt wird und organisiert werden kann.
7Wir weisen darauf hin, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, innerhalb eines Schuljahres eine Einladung zu einer Teilnahme am Programm „Lernort Staatsregierung“ und zu einem Landtagsbesuch im Rahmen der Pädagogischen Betreuung des Bayerischen Landtags zu erhalten. 8Diese Einschränkung dient dazu, möglichst viele Bewerber zumindest einmal pro Schuljahr bei einem der Angebote zum Zuge kommen zu lassen.