Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024

2.   Vorbereitung und Durchführung

1Die inhaltliche Vorbereitung der eintägigen Informationsfahrt wird an den Schulen durchgeführt; verbindliche Richtschnur bilden dabei die Lehrplanvorgaben für den Bereich der politischen Bildung. 2Eine gründliche Vorbereitung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ist Voraussetzung für die Teilnahme. 3Die eingeladenen Gruppen erhalten von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Hinweise zur Vorbereitung. 4Die Informationstage selbst werden von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit organisatorisch betreut und inhaltlich gestaltet. 5Die Kosten für die Verpflegung trägt die Landeszentrale, zu den Fahrtkosten wird ein Zuschuss gezahlt. 6Anträge auf Fahrtkostenzuschuss sind bei Terminen im ersten Schulhalbjahr bis zum Ende des Schuljahres, bei Terminen im zweiten Schulhalbjahr bis zum Ende des Kalenderjahres einzureichen.