Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024

2.   Angebot des Planspiels „Der Landtag sind wir!“

1Im Schuljahr 2023/2024 bietet die Landtagspädagogik erneut ein Planspiel für Schulklassen unter dem Titel „Der Landtag sind wir!“ an. 2Im Rahmen dieses ca. fünfstündigen Planspiels schlüpfen die jugendlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Rolle der Abgeordneten und lernen am Beispiel eines konkreten Gesetzgebungsverfahrens Arbeitsweise und Funktion der Gremien des Bayerischen Landtags kennen. 3Das Planspiel wurde in Zusammenarbeit mit dem Landtagsamt von der Forschungsgruppe Jugend und Europa des Centrums für angewandte Politikforschung (C.A.P.) in München entwickelt.
4Das Angebot richtet sich an die Klassenstufen 8 bis 12, darunter bevorzugt an diejenigen Jahrgangsstufen, in denen das politische System in Bayern und das bayerische Parlament Gegenstand des Politikunterrichts sind (z. B. an die 8. Jahrgangsstufe der Mittelschule oder an die 10. Jahrgangsstufe in Realschule und Gymnasium). 5Für Klassen aus Förderzentren und für Deutsch- bzw. Berufsintegrationsklassen kann das Planspiel speziell abgestimmt werden.
6Teilnehmen kann eine Schule mit mehreren Schulklassen aus einer Jahrgangsstufe (d. h. in der Regel mit etwa 65 Schülerinnen und Schülern; im Ausnahmefall auch mit größeren Gruppen). 7Schulen, die im Rahmen des Besuchsprogramms der Landtagspädagogik (s. o.) oder für das Programm „Lernort Staatsregierung“ der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit für das Schuljahr 2023/2024 eine Einladung erhalten haben, können für das Planspiel nicht berücksichtigt werden. 8Diese Einschränkung verfolgt das Ziel einer möglichst gerechten Verteilung dieser besonders hochwertigen pädagogischen Angebote auf alle Schulen und Regionen des Freistaates.
9In der Regel wird das Planspiel an den Schulen vor Ort durchgeführt. 10Dazu sind entsprechende Räumlichkeiten erforderlich (v. a. ein größerer Tagungsraum für die „Plenarversammlung“). 11Nach der erfolgreichen Bewerbung einer Schule beim Landtagsamt wird in Absprache von C.A.P. und Schule ein Termin für die Durchführung festgelegt. 12Dabei werden auch die notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen geklärt. 13Das Planspiel selbst wird vor Ort von entsprechend geschulten Honorarkräften des C.A.P. geleitet. 14Kosten für die Schule entstehen nicht. 15Eine organisatorische Unterstützung seitens der Lehrkräfte wird allerdings vorausgesetzt.
16Für die Durchführung des Planspiels im Maximilianeum selbst stehen nur wenige Termine im Jahr zur Verfügung. 17Die Auswahl für die Teilnahme nimmt die Landtagspädagogik vor. 18Wesentliche Auswahlkriterien sind – neben den oben dargelegten Einschränkungen – der Zeitpunkt der Anmeldung, eine gleichmäßige Verteilung der Termine auf die Schularten und die angemessene Berücksichtigung aller bayerischen Regierungsbezirke.