Inhalt

Text gilt ab: 29.02.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2028

4.   Auswahlkriterien

Die Auswahl der Profilschulen für Informatik und Zukunftstechnologien muss sich nicht zwingend an Mindestanforderungen bzgl. technischer Ausstattung orientieren, da informatisches Denken prinzipiell auch ohne besondere technische Ausstattung vermittelt werden kann.

4.1   Grundschulen (inkl. Förderschulen)

1Informatische Inhalte können beispielsweise in den Fächern Deutsch, Mathematik und dem Sachunterricht oder im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft als Zusatzangebot vermittelt werden.
2Profilschulen für Informatik und Zukunftstechnologien erfüllen z. B. folgende Kriterien:
a)
Umsetzung eines altersgerechten Konzepts zur informatischen Bildung
b)
Vertiefte unterrichtliche Auseinandersetzung mit Fragen des informatischen Denkens
c)
Umsetzung fächerübergreifender Projekte, z. B. im Bereich Informatik oder Robotik
d)
Behandlung von Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz als Beispiel im Unterricht
e)
Offenheit im Erproben von Zukunftstechnologien, z. B. Einsatz adaptiver bzw. digital gestützter Diagnostik
f)
AG-Angebot für die Schülerinnen und Schüler mit guter Resonanz
g)
Zusammenarbeit mit externen Partnern oder Organisationen, z. B. Universitäten
h)
Mitarbeit in schulisch oder außerschulisch verantworteten digitalen Projekten
i)
Teilnahme an bzw. Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in Wettbewerben.

4.2   Allgemeinbildende weiterführende Schulen (inkl. Förderschulen)

1Informatik bzw. Informationstechnologie (IT) ist Pflichtfach an allen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen.
2Profilschulen für Informatik und Zukunftstechnologien im Bereich der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen erfüllen folgende Kriterien:
a)
Überdurchschnittliches Engagement in der informatischen Bildung, implementiert durch entsprechendes curriculares Angebot wie etwa
hohe Anzahl an Oberstufenkursen, P-/W-Seminaren in Informatik (GY)
hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Abschlussprüfungen im Fach Informatik/IT (v. a. MS)
Angebot „Freiwillige Abschlussprüfung in IT“ (RS)
vielfältiges Wahlfach-/Zusatzangebot mit nachweisbar guter Resonanz
Behandlung von Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz als Beispiel im Unterricht
Offenheit im Erproben von Zukunftstechnologien, z. B. adaptive bzw. digital gestützte Diagnostik, unterstützte Kommunikation, assistive Hilfen (FöS)
Einbindung Zukunftstechnologien (z. B. virtuelle Fabrikbesichtigung) in die berufliche Orientierung
Durchführung fächerverbindender Projekte.
b)
Nach Möglichkeit Teilnahme an bzw. Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in Wettbewerben (Bundeswettbewerb/Jugendwettbewerb Informatik, mindestens Informatik-Biber als Einstiegswettbewerb, Robotik-Wettbewerbe etc.)
c)
Kooperation mit externen Partnern (Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, IT-Unternehmen, Handwerksbetriebe), bspw. durch Letter of Intent vereinbart
d)
Pädagogische Begleitkonzepte zur technischen Ausstattung für Einsatz im Informatikunterricht und darüber hinaus (im Gegensatz zu reiner Anschaffung)
e)
Ggf. bereits Mitwirkung in der Aus- bzw. Fortbildung von Informatiklehrkräften
f)
Ggf. bereits Aktivitäten/Konzepte für (regionalen) Transfer/Multiplikation (z. B. offene Angebote, Schulpartnerschaften)
g)
Ggf. bereits Organisation von Veranstaltungen mit Informatikbezug (z. B. Hackathons, Techniktage).

4.3   Berufliche Schulen (inkl. Förderschulen)

Profilschulen für Informatik und Zukunftstechnologien im Bereich der Beruflichen Schulen erfüllen folgende Kriterien:
a)
Die inhaltliche Ausgestaltung der didaktischen Jahresplanung und einzelner Lernsituationen bezieht Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz überdurchschnittlich stark ein und sieht in diesem Zuge die Vermittlung zusätzlicher Kenntnisse in Informatik vor.
b)
Überdurchschnittlich hohes Engagement bei der Weiterentwicklung beruflicher Bildung im Bereich der Zukunftstechnologien (z. B. Beteiligung an entsprechenden Schul- oder Pilotversuchen, an der Schule eingerichtete Zusatzangebote, besondere Schwerpunktsetzungen im Unterricht etc.).
c)
Es existieren Kooperationen mit Betrieben oder anderen externen Einrichtungen mit dem Ziel, stetig Innovationen und Zukunftstechnologien zu identifizieren und diese für den Kompetenzaufbau bei den Auszubildenden verfügbar zu machen.