Inhalt

Text gilt ab: 29.02.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2028

2.   Laufzeit und beteiligte Schularten

1Die Einrichtung von Profilschulen für Informatik und Zukunftstechnologien beginnt im Schuljahr 2023/2024. 2Die Ernennung zur Profilschule für Informatik und Zukunftstechnologien erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. 3Die Auszeichnung erfolgt in drei Ernennungszyklen in den Jahren 2023, 2024 und 2025, wobei der Status für die Dauer von jeweils drei Schuljahren verliehen wird. 4Ausgewählt werden in den drei Ernennungszyklen jeweils bis zu 50 Schulen.
5Zur Profilschule für Informatik und Zukunftstechnologien ernannt werden können
staatliche Grundschulen,
Förderschulen,
staatliche Wirtschaftsschulen,
staatliche Mittelschulen,
staatliche Realschulen,
staatliche Gymnasien,
staatliche Fach- und Berufsoberschulen sowie
staatliche Berufliche Schulen.