Inhalt

Text gilt ab: 29.02.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2028

1.   Inhalte und Ziele

1Mit dem Ziel, mehr Schülerinnen und Schüler für die Informatik zu gewinnen, sollen Schulen, die im Pflichtunterricht oder im Wahlbereich Informatik und Zukunftstechnologien in besonderer Weise thematisieren, als Profilschulen für Informatik und Zukunftstechnologien ausgezeichnet und in ihrer Profilbildung gestärkt werden. 2Damit sind sie beispielgebend für weitere Schulen.
3Um voneinander zu lernen, Good-Practice-Beispiele auszutauschen und als Netzwerk die Multiplikation von Erkenntnissen weiter zu befördern, sollen sich die Profilschulen vernetzen.
4Die Profilschulen wirken insbesondere in ihrer Region oder in ihrer Schulart als Multiplikatoren, indem sie an der Aus- bzw. Fortbildung von Informatiklehrkräften mitwirken und Aktivitäten für den Transfer (bspw. offene Angebote, Schulpartnerschaften) anbieten.
5Durch den Austausch und die Zusammenarbeit mit externen Partnern (wie etwa Hochschulen, Handwerks- und Ausbildungsbetrieben) werden Synergieeffekte genutzt und die Bedeutung von Informatik über die Schule hinaus aufgezeigt.
6Zur Unterstützung in den o. g. Wirkungsfeldern können die Profilschulen Budgetzuschläge von bis zu zwei Lehrerwochenstunden erhalten. 7Darüber hinaus können finanzielle Mittel bereitgestellt werden.
8Die Maßnahme Profilschulen für Informatik und Zukunftstechnologien soll von einem Fachbeirat begleitet werden, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Wissenschaft und Wirtschaft zusammensetzt. 9Der Fachbeirat berät das Staatsministerium bspw. bei der Auswahl der Schulen (vgl. Nr. 3) und unterstützt die Profilschulen bspw. durch fachliche Impulse.