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Text gilt ab: 29.02.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2028
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2230.1.1.1.1.3-K

Profilschule für Informatik und Zukunftstechnologien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 28. Februar 2023, Az. I.4-BS4402.30/9/5

(BayMBl. Nr. 121)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Profilschule für Informatik und Zukunftstechnologien vom 28. Februar 2023 (BayMBl. Nr. 121), die durch Bekanntmachung vom 6. Februar 2024 (BayMBl. Nr. 90) geändert worden ist

1Informatik als Wissenschaft von der systematischen Darstellung, Speicherung, Verarbeitung und Übertragung von Daten ist der Schlüssel zum Verständnis der digitalen Welt, in die Schülerinnen und Schüler hineinwachsen. 2Gleichzeitig bildet die Informatik auch die technische Grundlage vieler Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz, Robotik oder Virtuelle bzw. Erweiterte Realität (VR/AR). 3Diese Zukunftstechnologien werden neben dem Pflichtunterricht in Informatik bzw. Informationstechnologie im Rahmen des Lehrplans vor allem auch in freiwilligen Wahlangeboten an den bayerischen Schulen thematisiert.