Inhalt
    
    
            3.
           
            Inkrafttreten, Außerkrafttreten
          
          
          
          
            1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft. 2Mit Ablauf des 30. November 2024 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Antragsstellung auf Einrichtung einer erweiterten Schulleitung im Schuljahr 2024/2025 vom 8. September 2023 (BayMBl. Nr. 469, ber. Nr. 473) außer Kraft.