Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2023

3.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft. 2Mit Ablauf des 30. September 2023 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Antragsstellung auf Einrichtung einer erweiterten Schulleitung im Schuljahr 2023/2024 vom 20. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 477) außer Kraft.