Inhalt

SchufL-R
Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024

9. Wegfall der Zuwendungsvoraussetzungen/Erstattungspflicht

1Die Bewilligung kann bei Fehlen oder nachträglichem Wegfall der Zuwendungsvoraussetzungen ganz oder teilweise widerrufen werden. 2Der Bescheid ist zurückzunehmen und ausgezahlte Beträge sind zur Erstattung anzufordern, wenn sie auf falschen oder unvollständigen Angaben bei der Antragsstellung beruhen.