Inhalt

SchufL-R
Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024

7.   Verwendungsnachweis

1Die Zuwendungsempfänger haben eine Verwendungsbestätigung (ohne Vorlage von Belegen) nach dem vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereitgestellten Muster (abrufbar unter: https://www.km.bayern.de/schulefuersleben) vorzulegen. 2Abweichend von Nr. 6.1 ANBest-K ist die Verwendung der Zuwendung für alle Zuwendungsempfänger einheitlich spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nachzuweisen.