Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2021

3. Finanzielle Unterstützung

1Für die im Rahmen der Projektwochen durchgeführten Aktivitäten werden den Schulen staatliche Mittel zur Verfügung gestellt. 2Diese sind vorgesehen für Honorare externer Partner und Fachkräfte, für Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler zu außerschulischen Lernorten im Rahmen von Unterrichtsgängen und Exkursionen sowie für Sachkosten (Materialien, Lebensmittel etc.). 3Das Budget der Schulen wird bei den jeweiligen Regierungen verwaltet. 4Das Budget der Einzelschule pro Schuljahr ergibt sich rechnerisch aus der Zahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 multipliziert mit 100 Euro. 5Über die Mittelverwendung entscheidet die Schulleitung.
6Staatliche Schulen reichen die Rechnungen bei der zuständigen Regierung ein; Einzelheiten zum Verfahren werden gesondert geregelt.
7Kommunale und private Schulen stellen bei der zuständigen Regierung einen Antrag auf Zuwendung. 8Näheres enthält die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts ‚Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben‘ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R)“, abrufbar unter: https://www.km.bayern.de/schulefuersleben. 9Die Förderung von Maßnahmen im Rahmen der „Schule fürs Leben“ an den kommunalen Schulen sowie den privaten Schulen im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erfolgt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie Art. 48, 49 und 49a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)). 10Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.