Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023

4. Jahresbericht

1Die SNSB übergeben dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in der Regel nach Ablauf eines jeden Jahres einen Jahresbericht über die im abgelaufenen Haushaltsjahr erfüllten Aufgaben und über die besonderen Vorkommnisse. 2Die Abteilungen stellen die jeweils erforderlichen Angaben zusammen.