Inhalt
Preise für gute Lehre an den staatlichen Universitäten in Bayern
(KWMBl I S. 327)
2210.1.1.3.1-WK
Preise für gute Lehre an den staatlichen Universitäten in Bayern
(Lehrpreis - Uni)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. Juli 1998 Az.: X/4-23/22-23/98 586,
geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 2. April 2002 (KWMBl I S. 158)
- 1.
Der Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst verleiht nach Maßgabe des Bayerischen Staatshaushalts an hauptamtlich oder hauptberuflich an staatlichen Universitäten in Bayern tätige Lehrpersonen jährlich 15 Preise für gute Lehre. Die Preise verteilen sich auf die Universitäten wie folgt:
- –
Universitäten Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Passau
|
je 1 Preis |
|
|
- –
Universitäten Erlangen-Nürnberg, Regensburg, Würzburg, Technische Universität München
|
je 2 Preise |
|
|
- –
Universität München
|
3 Preise |
Die Preise betragen jeweils 5.000 Euro. Eine Teilung der Preise findet in der Regel nicht statt.
- 2.
Voraussetzung für die Verleihung der Preise ist
- –
die qualifiziert begründete Feststellung einer insgesamt herausragenden Lehrleistung über die Dauer von wenigstens zwei Studienjahren an einer Universität in Bayern
- –
der Nachweis einer Beteiligung der Studenten an der Auswahl
- –
ein Senatsbeschluss.
- 3.
Die Preise werden auf Vorschlag des Rektors oder des Präsidenten verliehen.
- 4.
Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, welche gleichzeitig mit dem Preis ausgehändigt wird.
- 5.
Die Bekanntmachung tritt am 1. August 1998 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Kurzbezeichnung inoffiziell
[Amtl. Anm.:] jetzt: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst