Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

4.   Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung

4.1  

Das Projekt muss den Schwerpunkt im Bereich der bildenden Kunst haben.

4.2  

Das künstlerische Konzept muss klar im Vordergrund stehen, eine prinzipiell gegebene Erwerbsmöglichkeit von Kunstwerken stellt die Förderfähigkeit jedoch nicht in Frage.

4.3  

1Am Projekt müssen mindestens fünf professionelle lebende Künstlerinnen und Künstler beteiligt sein; die jährliche gemeinsame Ausstellung der aktuellen Preisträgerinnen und Preisträger der Bayerischen Kunstförderpreise ist unabhängig von der Anzahl der Ausgestellten förderfähig. 2Der überwiegende Teil der beteiligten Künstlerinnen und Künstler muss in Bayern wirken. 3Die Professionalität ist gegeben, wenn eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung oder eine mindestens dreijährige Ausstellungstätigkeit nachgewiesen werden kann.

4.4  

1Eine Zuwendung aus staatlichen Mitteln setzt voraus, dass dem Projekt überregionale Bedeutung zukommt. 2Indiz für die Überregionalität des Projektes sind z. B. Zuschüsse des Landkreises und/oder des Bezirks.

4.5  

Veranstaltungen, deren zuwendungsfähige Gesamtausgaben den Betrag von 10 000 Euro nicht überschreiten, werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).