Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

3.   Zuwendungsempfänger

1Die Förderung kann beantragt werden durch juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bayern, die nicht gewinnorientiert am Markt tätig sind und die eine mindestens dreijährige Ausstellungstätigkeit nachweisen können. 2Eine Antragstellung durch natürliche Personen sowie Personengesellschaften ist ausgeschlossen. 3Der Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern (BBK Landesverband) stellt einen Sammelantrag für die Projekte seiner Regionalverbände.