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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Durchführung von Ausstellungen
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung
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5. Art und Umfang der Förderung
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6. Verfahren
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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7.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.