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Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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220-WK

Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Durchführung von Ausstellungen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 12. Dezember 2023, Az. K.5-K1320/18/12

(BayMBl. 2024 Nr. 5)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Durchführung von Ausstellungen vom 12. Dezember 2023 (BayMBl. 2024 Nr. 5)

1Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gewährt nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) einschließlich der Verwaltungsvorschriften (VV) zu Art. 44 BayHO, Art. 43, 48, 49 und 49a BayVwVfG und der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P)) Zuwendungen zur Durchführung von Ausstellungen. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 3Die Vergabe der Zuwendungen erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Richtlinien.