Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Durchführung von Ausstellungen
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
4. Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung
Bereich erweitern
5. Art und Umfang der Förderung
Bereich erweitern
6. Verfahren
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument (inaktiv)
Dr. Rolf-Dieter Jungk
Ministerialdirektor