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220-WK
Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Herstellung von Debütantenkatalogen in Papierform oder sonstigen Medien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 10. November 2020, Az. K.5-K1320/9/28
(BayMBl. Nr. 672)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Herstellung von Debütantenkatalogen in Papierform oder sonstigen Medien vom 10. November 2020 (BayMBl. Nr. 672)
1Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gewährt dem Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern (BBK Landesverband) nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) einschließlich der Verwaltungsvorschriften (VV) zu Art. 44 BayHO, Art. 43, 48, 49 und 49a BayVwVfG und der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P)) Zuwendungen zur Herstellung von Debütantenkatalogen in Papierform oder sonstigen Medien. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.