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Inhaltsverzeichnis
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Eintragung der Änderung von Straßennamen und Hausnummern in das Liegenschaftskataster und in das Grundbuch
1. Mitteilungsverfahren
2. Übernahme der Veränderungen in das Liegenschaftskataster, das Grundbuch und das Grundbesitzkataster
Bereich erweitern
3. Behandlung von Sonderfällen beim Vermessungsamt
4. Gebühren
5.
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 30.09.1980
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5.
Die Gemeinsame Bekanntmachung über die Eintragung der Änderung von Hausnummern und Straßenbenennungen im Grundbuch und im Kataster vom 7. Januar 1957 (StAnz Nr. 3, BayBSVJu III S. 120, BayBSVFin II S. 46) wird aufgehoben.