Inhalt

DBVGO
Text gilt ab: 01.01.2023

3.   Arbeits- und Organisationsgrundsätze

3.1   Aufgabenwahrnehmung

1Das LDBV und die unteren Vermessungsbehörden nehmen ihre Aufgaben im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen und der mit den vorgesetzten Behörden vereinbarten Ziele und Maßnahmen eigenverantwortlich wahr. 2Die Wege zum Erreichen der Ziele und Maßnahmen werden gemeinsam erarbeitet.

3.2   Führungskultur

1Die Führungskultur im LDBV und in den unteren Vermessungsbehörden orientiert sich an den Leitlinien zur Führung und Zusammenarbeit in der Bayerischen Staatsverwaltung. 2Im Rahmen eines kooperativen Führungsstils erkennen Vorgesetzte Entwicklungen, steuern sie aktiv, zeigen Entscheidungsbereitschaft, delegieren angemessen und handeln ergebnis- und mitarbeiterorientiert. 3Sie fördern durch ihr Vorbild Arbeitsfreude, Leistungswillen und Eigeninitiative ihrer Beschäftigten.

3.3   Eigenverantwortlichkeit der Beschäftigten; Unterschriftsbefugnis

1Die Beschäftigten sind für die sach- und zeitgerechte sowie wirtschaftliche Erledigung der übertragenen Aufgaben und der gesetzten Arbeitsziele verantwortlich. 2Sie handeln dabei selbstständig und eigenverantwortlich und tragen mit eigenen Ideen zur Zielerreichung bei. 3Sie wirken bei der Gestaltung und Verbesserung von Prozessen aktiv mit. 4Sie dokumentieren ihr Handeln entsprechend den fachlichen Anforderungen und im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung. 5Die Beschäftigten beachten in ihrem jeweiligen Aufgabenfeld die Grundsätze des Qualitätsmanagements. 6Ihnen soll ein klar abgegrenzter Aufgabenbereich mit den erforderlichen Handlungs- und Entscheidungsbefugnissen sowie gegebenenfalls der Unterschriftsberechtigung zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen werden. 7Die damit angestrebten Ziele sollen transparent vermittelt werden. 8Die Einzelheiten nach Satz 6 regeln das LDBV und die unteren Vermessungsbehörden in eigener Zuständigkeit.

3.4   Information und Kommunikation

3.4.1  

1Eine bedarfsgerechte, über alle Führungsebenen und Organisationseinheiten offene Information und Kommunikation ist Grundlage für die Erfüllung der Aufgaben. 2Alle Beschäftigten leben und fördern – entsprechend ihrem Verantwortungsbereich – eine offene Information und Kommunikation. 3Geeignete Informationsplattformen werden bereitgestellt.

3.4.2  

1Mit allen Beschäftigten soll mindestens zweijährlich ein Mitarbeitergespräch geführt werden. 2Nach längerer krankheitsbedingter Abwesenheit wird grundsätzlich ein Rückkehrgespräch geführt. 3Näheres nach Satz 2 regelt die Präsidentin oder der Präsident des LDBV. 4Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist zu beachten.