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DBVGO
Text gilt ab: 01.01.2023

2.   Aufgaben

1Das LDBV ist eine dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnete Behörde und vorgesetzte Behörde der unteren Vermessungsbehörden. 2Das LDBV und die unteren Vermessungsbehörden sind zuständig für das staatliche Vermessungswesen in Bayern und erfüllen Aufgaben im Bereich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur sowie der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang mit Geodatennutzung. 3Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern (IT-DLZ) ist Teil des LDBV und erbringt IT-Dienstleistungen für die staatliche Verwaltung und Gerichte, sowie – im eingeschränkten und gesetzlich vorgegebenen Rahmen – für die Kommunen.