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DBVGO
Text gilt ab: 01.01.2023

1.   Zweck und Geltungsbereich der Geschäftsordnung

1Die Geschäftsordnung regelt die Grundsätze der Organisation des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) sowie der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (untere Vermessungsbehörden). 2Sie ergänzt die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) gemäß § 3 Abs. 1 AGO.