Inhalt
6.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Die Zuwendungsrichtlinie tritt am 1. September 2026 in Kraft. 2Die Nrn. 3, 4.2.2 und 4.3.2 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft. 3Im Übrigen tritt diese Richtlinie mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.