Inhalt

RPR
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

4.   Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung dieser Maßnahmen verfügen, beziehungsweise deren bisherige Tätigkeit eine erfolgreiche Erfüllung des Förderzwecks erwarten lässt.