Inhalt
4.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung dieser Maßnahmen verfügen, beziehungsweise deren bisherige Tätigkeit eine erfolgreiche Erfüllung des Förderzwecks erwarten lässt.