Inhalt
3.
Gegenstand der Förderung
1Gefördert wird im Rahmen des Zuwendungszwecks nach Maßgabe der Nr. 1 die projektbezogene Durchführung von Maßnahmen zur Radikalisierungsprävention im Freistaat Bayern beziehungsweise mit Wirkung für den Freistaat Bayern. 2Bauliche Maßnahmen sowie Aufwendungen für Instandhaltung und Modernisierung werden nicht gefördert.