Inhalt

RPR
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

3.   Gegenstand der Förderung

1Gefördert wird im Rahmen des Zuwendungszwecks nach Maßgabe der Nr. 1 die projektbezogene Durchführung von Maßnahmen zur Radikalisierungsprävention im Freistaat Bayern beziehungsweise mit Wirkung für den Freistaat Bayern. 2Bauliche Maßnahmen sowie Aufwendungen für Instandhaltung und Modernisierung werden nicht gefördert.