Inhalt

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Text gilt ab: 03.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

7.   Bewilligung

1Bewilligungsbehörde ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.
2Die Berechnung der Härtefallhilfen nach Nr. 5 Satz 6 ist bis spätestens 1 Juni 2024 bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen.