Inhalt
4.
Umfang der Hilfeleistung
1Die Billigkeitsleistung wird in Form eines einmaligen Pauschalbetrags gewährt:
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Für Antragsteller nach Nr. 2 Satz 1 Buchst. a wird ein Grundbetrag in Höhe von 7 500 € plus 300 € pro anerkanntem Platz gewährt.
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Für Antragsteller nach Nr. 2 Satz 1 Buchst. b wird pro Dienst ein Betrag in Höhe von 8 000 € gewährt.
2Die Höhe der pauschalierten Hilfeleistung steht unter dem Vorbehalt späterer Nachprüfung und Rückforderung (Nr. 5 und Nr. 8).