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BHfEuDW
Text gilt ab: 03.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2179-A

Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der Energiekrise in Deutschland betroffenen Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe in Bayern
(Bayerische Härtefallfonds für Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe – BHfEuDW)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 19. Juli 2023, Az. II1/6457.03-1/111

(BayMBl. Nr. 377)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der Energiekrise in Deutschland betroffenen Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe in Bayern (Bayerische Härtefallfonds für Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe – BHfEuDW) vom 19. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 377)

1Der Freistaat Bayern gewährt aus Anlass der durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise in Deutschland und der damit verbundenen Energiepreiserhöhungen sowie erheblichen Inflationssteigerung eine staatliche Leistung, um Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe in Bayern zu unterstützen. 2Die Leistung wird nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern als Billigkeitsleistung gemäß Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.