Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2.   Berechtigte

Antragsberechtigte und Begünstigte sind juristische Personen, Personengesellschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Gebietskörperschaften, aus den nachfolgend genannten Förderbereichen, insoweit sie in den folgenden Bereichen entsprechende Maßnahmen in Bayern durchführen und die dort jeweils geltenden Förderkriterien (Geschäftsbereich StMAS) erfüllen:
Radikalisierungsprävention: Hierzu zählen Maßnahmen zur Prävention von Rechts- und Linksextremismus, Antisemitismus sowie religiös motiviertem Extremismus,
Gewaltprävention: Hierzu zählen Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind (3-Stufen-Plan). Dies umfasst insbesondere auch die Angebote des Frauenhilfesystems (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen, Interventionsstellen, Second-Stage-Projekte, Fachstellen für Täterarbeit bei häuslicher Gewalt),
Frauenpolitik,
Gleichstellung von Männern und Frauen,
LSBTIQ Unterstützungsstruktur,
Prostituiertenschutz,
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung: Hierzu zählen Maßnahmen zur Unterstützung von Personen, die von Menschenhandel oder Zwangsprostitution betroffen oder bedroht sind.