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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der Energiekrise in Deutschland betroffenen Tafeln und tafelähnlichen Einrichtungen in Bayern
1. Zweck der Leistung
2. Begünstigte
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3. Voraussetzungen für die Gewährung einer Leistung
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4. Umfang der Hilfeleistung
5. Überkompensationsverbot und Nachrangigkeit
6. Antragstellung
7. Bewilligung
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8. Prüfung und Erstattung
9. Subventionserheblichkeit
10. Datenschutz
11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BHfTutE
Text gilt ab: 27.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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7.
Bewilligung
Bewilligungsbehörde ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.