Inhalt

BHfEuÜsS
Text gilt ab: 22.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

7.   Bewilligung

1Bewilligungsbehörde ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.
2Die Berechnung der Härtefallhilfe nach Nr. 5 Satz 6 ist bis spätestens 1. Juni 2024 bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen.