Inhalt
6.
Antragsstellung
1Die Antragstellung erfolgt durch den jeweiligen Träger der Einrichtung oder des Dienstes der Eingliederungshilfe sowie der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten bis zum 31. Dezember 2023. 2Ein Träger mehrerer Einrichtungen und Dienste hat für jede Einrichtung und für jeden Dienst einen gesonderten Antrag zu stellen.