Inhalt
2.
Begünstigte
1Antragsberechtigt sind Träger von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe sowie der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten mit Sitz im Freistaat Bayern. 2Hierzu gehören insbesondere
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Stationäre Einrichtungen (besondere Wohnformen im Sinne des § 42a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XII) und betreute Wohnformen für volljährige Menschen mit Behinderung;
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Stationäre Einrichtungen (Heime) für Kinder und Jugendliche mit Behinderung;
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Teilstationäre Einrichtungen (Heilpädagogische Tagesstätten) für Kinder und Jugendliche mit Behinderung;
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(Haupt-)Werkstätten für Menschen mit Behinderung für den Arbeitsbereich;
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Förderstätten sowie Tagesstruktureinrichtung für Menschen mit Behinderung nach dem Erwerbsleben (T-ENE);
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Frühförderstellen (jede Haupt- oder Außenstelle gilt als einzelne Einrichtung);
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Ambulante Dienste, insbesondere Dienste der regionalen und überregionalen offenen Behindertenarbeit (OBA) sowie Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi) und Psychosoziale Suchtberatungsstellen (PSB);
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Bayerische Hörbücherei für Blinde, Seh- und Lesebeeinträchtigte e. V.;
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Beratungs-, Informations- und Textservice-Zentrum (BIT) des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenverbands e. V.;
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GIB-BLWG – Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung;
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Stationäre Einrichtungen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII);
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Teilstationäre Einrichtungen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII).