Inhalt

BHfEuÜsS
Text gilt ab: 22.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Vorheriges Dokument (inaktiv)

2179-A

Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der Energiekrise in Deutschland betroffenen Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe sowie der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Bayern
(Bayerischer Härtefallfonds für Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe sowie der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten – BHfEuÜsS)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 14. Juni 2023, Az. II/6457-1/48/8

(BayMBl. Nr. 310)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der Energiekrise in Deutschland betroffenen Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe sowie der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Bayern (Bayerischer Härtefallfonds für Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe sowie der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten – BHfEuÜsS) vom 14. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 310)

1Der Freistaat Bayern gewährt aus Anlass der durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise in Deutschland und der damit verbundenen Energiekosten sowie erheblichen Inflationssteigerung eine staatliche Leistung, um Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe sowie der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Bayern zu unterstützen. 2Die Leistung wird nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern als Billigkeitsleistung gemäß Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.