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BHfHzE
Text gilt ab: 22.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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2179-A

Richtlinie zur Gewährung einer Härtefallhilfe für Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der Hilfen zur Erziehung in nicht-kommunaler Trägerschaft in Bayern infolge der energie- und inflationsbedingten Kostensteigerungen
(Bayerischer Härtefallfonds für Einrichtungen und Dienste in den Hilfen zur Erziehung – BHfHzE)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 26. Mai 2023, Az. V2/6511-1/757

(BayMBl. Nr. 309)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Gewährung einer Härtefallhilfe für Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der Hilfen zur Erziehung in nicht-kommunaler Trägerschaft in Bayern infolge der energie- und inflationsbedingten Kostensteigerungen (Bayerischer Härtefallfonds für Einrichtungen und Dienste in den Hilfen zur Erziehung – BHfHzE) vom 26. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 309)

1Der Freistaat Bayern gewährt aus Anlass der durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise in Deutschland und der damit verbundenen energie- und inflationsbedingten Kostensteigerungen eine staatliche Leistung, um Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der Hilfen zur Erziehung in nicht-kommunaler Trägerschaft in Bayern zu unterstützen. 2Die Leistung wird nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern als Billigkeitsleistung gemäß Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.