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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der Energiekrise in Deutschland betroffenen örtlichen Einrichtungen der Jugendarbeit in Bayern
1. Zweck der Leistung
2. Berechtigte
3. Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung
4. Art und Umfang der Leistung
5. Überkompensationsverbot und Nachrangigkeit
Bereich erweitern
6. Verfahren
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BHföEJA
Text gilt ab: 15.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor