Inhalt
2.
Berechtigte
1Antrags- und leistungsberechtigt sind
- a)
Träger von Mütter- und Väterzentren, die vom Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e. V. betreut werden (Mütter- und Väterzentren) sowie
- b)
staatlich geförderte Ehe- und Familienberatungsstellen (Ehe- und Familienberatungsstellen)
mit Sitz im Freistaat Bayern. 2Ausgeschlossen sind kommunale soziale Einrichtungen, also solche, die in direkter Trägerschaft der Kommunen stehen.