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BHfbwJV
Text gilt ab: 01.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2179-A

Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der Energiekrise in Deutschland betroffenen bayernweittätigen Jugendverbände
(Bayerischer Härtefallfonds für bayernweittätige Jugendverbände – BHfbwJV)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 8. Mai 2023, Az. IV2/6522.01-2/1

(BayMBl. Nr. 263)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der Energiekrise in Deutschland betroffenen bayernweittätigen Jugendverbände (Bayerischer Härtefallfonds für bayernweittätige Jugendverbände – BHfbwJV) vom 8. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 263)

1Der Freistaat Bayern gewährt aus Anlass der durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise in Deutschland und der damit verbundenen energie- und inflationsbedingten Kostensteigerungen eine staatliche Leistung, um soziale Einrichtungen und Dienste in Bayern zu unterstützen. 2Die Leistung wird bayernweittätigen Jugendverbänden nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern als Billigkeitsleistung gemäß Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.