Inhalt
7. Bewilligung
Die Berechnung der Härtefallhilfe nach Nr. 5 Satz 6 sowie erforderliche Unterlagen, Belege und Informationen (insbesondere Verträge, Rechnungen und Kontoauszüge) zur Aufklärung des Sachverhalts sind bis spätestens 1. Juni 2024 bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen.