Inhalt

BHfB
Text gilt ab: 18.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

6. Antragsstellung

1Bewilligungsbehörde ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.
2Die Antragstellung erfolgt durch den Träger der Bahnhofsmission formlos bis zum 31. Dezember 2023.