Inhalt
4. Umfang der Hilfeleistung
1Die Billigkeitsleistung wird in Form eines einmaligen Pauschalbetrags in Höhe von 8 000 € gewährt. 2Die Höhe der pauschalierten Hilfeleistung steht unter dem Vorbehalt späterer Nachprüfung und Rückforderung (Nr. 5 und Nr. 8).