Inhalt

BHfB
Text gilt ab: 18.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

4. Umfang der Hilfeleistung

1Die Billigkeitsleistung wird in Form eines einmaligen Pauschalbetrags in Höhe von 8 000 € gewährt. 2Die Höhe der pauschalierten Hilfeleistung steht unter dem Vorbehalt späterer Nachprüfung und Rückforderung (Nr. 5 und Nr. 8).