Inhalt

RPR
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

4. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung dieser Maßnahmen verfügen, beziehungsweise deren bisherige Tätigkeit eine erfolgreiche Erfüllung des Förderzwecks erwarten lässt.