Inhalt
6.
Eigenanteil
1Bei allen Maßnahmen ist ein angemessener Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vom Zuwendungsempfänger aufzubringen. 2Nicht zuwendungsfähige Ausgaben müssen durch Eigen- oder Drittmittel aufgebracht werden. 3Geldspenden sowie Bußgeldzuweisungen können als Eigenmittel anerkannt werden.