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RPR
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

6. Eigenanteil

1Bei allen Maßnahmen ist ein angemessener Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vom Zuwendungsempfänger aufzubringen. 2Nicht zuwendungsfähige Ausgaben müssen durch Eigen- oder Drittmittel aufgebracht werden. 3Geldspenden sowie Bußgeldzuweisungen können als Eigenmittel anerkannt werden.