Inhalt

RPR
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2. Aufgaben und Ziele

1Ziel der Maßnahme ist es,
zur Stärkung des vielfältigen, gewaltfreien und demokratischen Miteinanders beizutragen (zum Beispiel durch allgemeine oder phänomenspezifische, insbesondere niedrigschwellig wirkende Präventionsangebote),
Radikalisierungen entgegenzuwirken,
Zielgruppen für Anzeichen einer Radikalisierung beziehungsweise Anwerbestrategien zu sensibilisieren und insbesondere Jugendliche und ihr soziales Umfeld gegen extremistische Ansprache immun zu machen.
2Dabei sollen die Maßnahmen die Bereiche der politischen Radikalisierung (zum Beispiel Links- und Rechtsextremismus), der religiös begründeten Radikalisierung (zum Beispiel Salafismus) wie auch phänomenübergreifende Ausprägungen (zum Beispiel Antisemitismus) abdecken. 3Ziel der Projektförderung ist es darüber hinaus, die vorhandenen lokalen Präventionsstrukturen miteinander zu vernetzen und zu enger Kooperation zu bringen. 4Hierdurch lassen sich Synergien generieren und Perspektiven zur Verselbstständigung der Maßnahmen erreichen.