Inhalt
3.
Zuwendungsempfänger
1Zuwendungsempfänger (antragsberechtigt) ist jeder rechtsfähige Träger, der entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung über einen längeren Zeitraum durchgeführt hat. 2Dazu können auch Kommunen gehören. 3Jobcenter nach § 6a SGB II und nach § 44b SGB II sind von einer Förderung ausgeschlossen. 4Der Zuwendungsempfänger muss bei der Antragstellung versichern, dass gewährleistet ist, dass von ihm beschäftigte oder beauftragte Personen sowie projektbezogene Kooperationspartner die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes und der Verfassung anerkennen und eine den Zielen des Grundgesetzes und der Verfassung förderliche Arbeit leisten.